US-amerikansiche Banken dürfen bis auf Weiteres die von ihnen gehaltenen Wertpapiere mit einem von ihnen selbst festelegten Wert in ihren Bilanzen führen (Abschaffung der "mark-to-market"-Regel). Mit der Einführung dieser laxen Regelung soll vermieden werden, dass Banken insolvent werden weil sie große Wertpapier-Positionen halten, die vorübergehend am freien Markt einen unverhältnismäßig niedrigen Preis erzielen.
Im Zusammenhang damit, dass US-amerikanische Banken bis Ende 2008 wohl noch nach Basel I gearbeitet haben, arbeitet damit nunmehr das wichtigste Bankensystem der Welt nach den weltweit großzügigsten Regeln.
Die Recherche, welche Bilanzierungsregeln bislang in den USA für Banken galten, gestaltete sich nicht ganz einfach. Mehrere offizielle Redetexte und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von
Basel II als Nachfolger von
Basel I legen nahe, dass die Darstellungen in der deutschen und englischen Wikipedia in weiten Teilen zutreffen, obwohl besonders in der deutschen Version
Basel IA keine Erwähnung findet. Es finden sich außerdem Darstellungen im Internet, die durch offizielle Dokumente nicht belgbar sind (wie beispielsweise dass die Einführung von Basel II in den USA im Jahr 2008 die Probleme im Finanzsystem ausgelöst hätte).
Dem Asnchein der vertrauenswürdigen Quellen nach waren die USA während der Ausarbeitung von Basel II ausdrückliche Befürworter eines differenzierteren Ansatzes als Basel I, vertraten jedoch zugleich den Standpunkt, dass Basel II nicht für alle US-amerikanischen Finanzinstiute gelten solle. Um dennoch besser als mit Basel I abeiten zu können wurde Basel IA vorgeschlagen.
Die Umstellung einiger (nicht jedoch aller) Finanzinstitute auf Basel II war für Januar 2009 geplant. Im Sommer 2008 war die US-amerikanische Finanz- und Behördenwelt noch mit Diskussionen über die Umsetzung beschäftigt.
Da die neuen aufgeweichten Bilanzierungsregeln auch rückwirkend für das erste Quartal 2009 gelten gehe ich davon aus, dass in den USA derzeit also eine aufgeweichte Version von Basel I angewendet wird.
Ein in der derzeitigen Situation interessanter Aspekt von Basel I ist, dass Kredite an Staaten unabhängig von deren Bonität als ausfallsicher gelten und daher ohne Einhaltung einer Eigenkapital-Quote vergeben werden dürfen.
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