Am 5.10.2009 trat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vor die Presse und sprach denkwürdige Worte: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein."
Allgemein wurde dies als Zusage aufgefasst, dass sich niemand Sorgen machen muss.
Fragezeichen bleiben. Nicht nur weil die eigens eingerichtete Informationsseite der Bundesbank zur Einlagensicherung etwas widersprüchlich anmutet. Auch ruderten gleich am nächsten Tag offizielle Stellen zurück.
Dienstag, 10. März 2009
Kritische Betrachtung eines Versprechens: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind"
Obwohl gern berichtet wird, die Bundesregierung habe versprochen, dass keinem Sparer auch nur ein Euro abhanden kommen könne, dokumentiert Spiegel Online den folgenden Wortlaut unseres Finanzministers (Hervorhebungen durch mich):
Wie mag das zu verstehen sein? Wenn ich dafür Sorge trage, nicht befürchten zu müssen dass jemand mein Fahrrad stiehlt... schließe ich es dann an? Oder postiere ich einen Wachmann daneben?
Spiegel Online dokumentiert außerdem folgende Informationen zur Einlagengarantie der Bundesregierung:
Die Einlagen sind also sicher, aber Details werden nicht diskutiert?
Vielleicht hilft ja ein beherzter Blick auf die Internetseiten der Bundesbank mit Informationen zur Einlagensicherung. Die könnten mehr verraten.
Das klingt als wüsste die Bundesbank dass die Bundesregierung ihr Versprechen dadurch halten wolle, dass sie im Zweifelsfall alle Sicherungssysteme unbegrenzt mit Liquidität versorgt. Und wenn eine Bank in keinem der Sicherungssysteme ist?
Bedauerlich nur, dass das Geld dann dann am einen Ende des Systems verloren gegangen wäre und am anderen also frisches hineingeworfen werden müsste.
Interessant übrigens noch:
Warum das Gestz verbessern, wenn doch die Garantie der Bundesregierung gilt? Wohl weil es Banken gibt, die keinem Sicherungssystem angehören? Und wenn das Gesetz verbessert wird, waum dann nicht im selben Umfang wie die Garantie?
Im Regelfall drei Monate... ich wette, das werden die längsten drei Monate meines Lebens, sollte es so weit kommen. Und was geschieht eigentlich, wenn die Bank die Frist nicht einhält? Muss sie dann ein Bußgeld zahlen? Von wessen Geld dann eigentlich noch?
Unabhängig davon kommt eine detaillierte juristische Betrachtung, die am 22.10.2008 gekürzt auch in der Börsenzeitung veröffentlicht wurde, zu folgendem Schluss:
Letztlich geht es also um wenig mehr als das Vertrauen darauf, dass die Bundesregierung Schulden aufnimmt oder eventuell die Europäische Zentralbank einspringt um die Spareinlagen tatsächlich auch auszahlen zu können.
Ich möchte gerne unterstreichen, dass wir in der Tat in der gemeinsamen Verantwortung, die wir in der Bundesregierung fühlen, dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren.
Wie mag das zu verstehen sein? Wenn ich dafür Sorge trage, nicht befürchten zu müssen dass jemand mein Fahrrad stiehlt... schließe ich es dann an? Oder postiere ich einen Wachmann daneben?
Spiegel Online dokumentiert außerdem folgende Informationen zur Einlagengarantie der Bundesregierung:
Irgendwann war auch der Regierungssprecher leicht genervt - und sah sich zu einem eindringlichen Appell an die Journalisten der Bundespressekonferenz veranlasst: Man möge sich doch bitte nicht in unterschiedlichsten, technischen Detailfragen verlieren, mahnte Ulrich Wilhelm. "Wir haben in Deutschland eine Einlagensicherung, die sich im europäischen Vergleich durchaus sehen lassen kann." Darüber hinaus habe die Bundesregierung eine "politische Erklärung" abgegeben.
Die Einlagen sind also sicher, aber Details werden nicht diskutiert?
[...] Es ist im Grunde genommen ein politisches Signal an die Bürger, das Vertrauen nicht zu verlieren. [...]
(Torsten Albig, Sprecher des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück)
Vielleicht hilft ja ein beherzter Blick auf die Internetseiten der Bundesbank mit Informationen zur Einlagensicherung. Die könnten mehr verraten.
Die Spareinlagen von Privatpersonen bei deutschen Banken sind gut gesichert. Falls jedoch eine Bank zahlungsunfähig werden sollte, kommen folgende Einlagensicherungen zum Einsatz:
1. Der gesetzliche Einlagenschutz sichert 90 Prozent jeden Guthabens auf Girokonten, Sparbüchern, Termin- und Festgeldkonten. Maximal 20.000 Euro sind pro Kunde bei jeder Bank gesichert.
2. Zusätzlich haben die verschiedenen Zweige der Kreditwirtschaft, also Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken eigene Sicherungssysteme für die Einlagen ihrer Kunden. Informationen dazu erhalten Sie beim jeweiligen Bankenverband. [...]
3. Darüber hinaus gilt die jüngste Zusage der Bundesregierung, dass keine Sparerin und kein Sparer in Deutschland durch die Finanzkrise einen Euro verlieren wird. Sie garantiert für die volle Leistungsfähigkeit der Sicherungssysteme.
Das klingt als wüsste die Bundesbank dass die Bundesregierung ihr Versprechen dadurch halten wolle, dass sie im Zweifelsfall alle Sicherungssysteme unbegrenzt mit Liquidität versorgt. Und wenn eine Bank in keinem der Sicherungssysteme ist?
Bedauerlich nur, dass das Geld dann dann am einen Ende des Systems verloren gegangen wäre und am anderen also frisches hineingeworfen werden müsste.
Interessant übrigens noch:
Der gesetzliche Einlagenschutz von bisher 90 % einer Einlage bis max. 20.000 € soll bis spätestens 30. Juni 2009 auf 50.000 € angehoben werden. Der bisherige Selbstbehalt beim Einleger in Höhe von 10 % wird abgeschafft. Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung der Deckungssumme auf 100.000 € vorgesehen.
Warum das Gestz verbessern, wenn doch die Garantie der Bundesregierung gilt? Wohl weil es Banken gibt, die keinem Sicherungssystem angehören? Und wenn das Gesetz verbessert wird, waum dann nicht im selben Umfang wie die Garantie?
Die gesetzliche Einlagensicherung sieht vor, dass die Einlagen im Regelfall innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen.
Im Regelfall drei Monate... ich wette, das werden die längsten drei Monate meines Lebens, sollte es so weit kommen. Und was geschieht eigentlich, wenn die Bank die Frist nicht einhält? Muss sie dann ein Bußgeld zahlen? Von wessen Geld dann eigentlich noch?
Unabhängig davon kommt eine detaillierte juristische Betrachtung, die am 22.10.2008 gekürzt auch in der Börsenzeitung veröffentlicht wurde, zu folgendem Schluss:
Wie bereits erwähnt, lassen die im Umfeld der Garantieerklärung abgegebenen Äußerungen von Bundesregierung und Bundesfinanzministerium jedoch erkennen, dass eine rechtlich wirksame Garantie von der Bundesregierung gar nicht abgegeben werden sollte. Diese Annahme wird dadurch gestützt, dass eine wirksame Staatsgarantie ohne Mitwirkung des Gesetzgebers rechtmäßig nicht hätte ergehen können.
Auch eine politische Erklärung der getätigten Art bzw. eine Absichtserklärung zur Stellung einer Staatsgarantie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Finanzinstituten und des gleichzeitigen Versagens der freiwilligen Einlagensicherungssysteme kann jedoch geeignet sein, die Ansteckungsgefahr auf dem Kapitalmarkt zu bremsen. Das Bewertungskriterium der Garantieerklärung kann daher nicht ihre juristische Wirksamkeit, sondern vielmehr ihr Erfolg bei der Schaffung und Stabilisierung von Vertrauen in die Einlagensicherungssysteme und Stabilität der Finanzmärkte sein.
Letztlich geht es also um wenig mehr als das Vertrauen darauf, dass die Bundesregierung Schulden aufnimmt oder eventuell die Europäische Zentralbank einspringt um die Spareinlagen tatsächlich auch auszahlen zu können.



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