[...]Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.[...]
Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat [...]
Wie weitsichtig, die Änderung der Insolvenzreglung bereits über ein Jahr vor ihrem Ende zu verlängern. Seien wir gespannt auf die Großaufträge bis Ende 2013. Werden diese aus Konjunktuprogrammen oder einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung heraus beauftragt werden?
Guten Tag! Und denken Sie gut.
Unsere Mission | Impressum | Rechtshinweise | Regeln


Kommentare