Es sei von hoher Priorität, mit Blick auf die Infrastruktur, in der Rechtsprechung und in den Abläufen die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit alle Institute den Markt geordnet verlassen könnten, ohne eine systemische Krise auszulösen, schreibt das IIF. Die Vorkehrungen müssten unabhängig von der Größe des Unternehmens, seinem Unternehmenszweck und dem Spektrum seiner Aktivitäten gelten. Der laufende Dialog zwischen den Instituten und den Behörden sollte sich auf alle Informationen erstrecken, die das geordnete Ausscheiden eines Unternehmens erforderten, sollte der Notfall eintreten.
Die Nachrichten aus dem europäischen Bankensektor waren bislang wenig ermutigend:
"Toxische Wertpapiere" im Wert von 300 Milliarden bei 20 deutschen Banken - 1 Billion gesamt? (Januar 2009)
"Toxische Wertpapiere" für 18 Billionen Euro bei EU-Banken? (Februar 2009)
Probleme im Gegenwert von 816 Milliarden Euro bei deutschen Banken (April 2009)
Vertrauenswürdigkeit und Solvenz von Banken auf Talfahrt (Mai 2009)
Die geschönte Bilanz der Deutschen Bank (Mai 2009)
Insolvenzverschleppung bei der Hypo Real Estate? (Mai 2009)
IFO-Präsident Sinn: Deutsche Banken "im Durchschnitt pleite" (Mai 2009)
Spiegel Online: WestLB droht Schließung im Herbst (Mai 2009)
EU-Kommissar Verheugen: Deutschland war Weltmeister in riskanten Bankgeschäften (Mai 2009)
Financial Times Deutschland: DekaBank-Bilanz geschönt (Mai 2009)
Deutsche Banken voller wertloser Wertpapiere? (Juli 2009)
Handelsblatt: Bankenbilanzen bewerten Wertpapiere zu hoch (Juli 2009)
Auslöser für das Gedankenspiel "Einführung des Amero zum November 2009?" war zudem das aktuell kursierende Gerücht, dass US-Botschaften regionales Bargeld für ein Jahr vorhalten sollen, weil in den nächsten drei bis fünf Monaten etwas geschehe.
Zur Aufmunterung emfehlen wir abschließend: Zombie Banks
denkfaul.de möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf § 14 Bundesbankgesetz verweisen:
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Um es ganz deutlich zu sagen: Die bargeldlose Bezahlung per Überweisung stellt kein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel dar, Euro-Geldscheine hingegen schon.
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