In einem von den meisten Medien als verbraucherfreundlich gefeierten Urteil hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass zwei Sparerinnen der 2003 insolvent gefordenen BFI-Bank weitreichender für ihre Verluste entschädigt werden als gesetzlich vorgeschrieben.
So titelt Spiegel Online "Banken müssen Kunden vor Totalverlust warnen" und meint:
Anlegerfreundlicher Richterspruch aus Karlsruhe: Banken, die Einlagen nicht absichern, müssen ihre Kunden ausdrücklich darauf hinweisen.
Wer glaubt, hiermit sei alles gesagt, irrt (Hervorhebung durch mich):
Wenn ein Kunde sein Geld ausdrücklich sicher anlegen will, ist sein Bankberater in Zukunft dazu verpflichtet, ihn vor einem möglichen Vermögensverlust bei einer Insolvenz der Bank zu warnen, heißt es in dem Urteil.
In der Praxis bedeutet dies für Bankbesuche dass in Zukunft Beratungsprotokolle nach bestimmten Schlüsselformulierungen durchforstet werden müssen bevor sie unterschrieben werden.
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